
Eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach zu haben, ist heute einfacher und steuerlich attraktiver als je zuvor. Trotzdem fragen sich viele Anlagenbetreiber jedes Jahr aufs Neue: Was muss ich in der Steuererklärung für meine PV-Anlage angeben? In diesem Beitrag erklären wir dir, was du über die Photovoltaik Steuererklärung wissen solltest, welche Pflichten bestehen und was sich seit den letzten Steuerreformen geändert hat.
Steuererleichterungen: Weniger Bürokratie für kleine Photovoltaikanlagen
Noch vor wenigen Jahren war die Steuer für eine PV-Anlage ein echtes Bürokratiemonster. Man musste Gewinnermittlungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Prognosen erstellen. Dank neuer gesetzlicher Regelungen, vor allem durch das Jahressteuergesetz 2022 und 2024, ist das jetzt viel einfacher geworden.
Seit 2023 gilt: Wer eine Photovoltaikanlage mit bis zu 30 kWp auf einem Wohngebäude betreibt, ist in vielen Fällen von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer befreit. Das macht die Steuererklärung für PV-Anlagen deutlich unkomplizierter.
Was musst du bei der Einkommensteuer angeben?
Wenn deine Photovoltaikanlage bestimmte Voraussetzungen erfüllt, musst du keine Einnahmen aus Einspeisung oder Eigenverbrauch mehr versteuern. Das gilt für alle Anlagen:
- mit einer Bruttoleistung bis 30 kWp
- die auf Einfamilienhäusern, Garagen, Carports oder ähnlichen Gebäuden installiert sind
- die ab dem 1.1.2022 betrieben wurden
Für Anlagen, die ab 2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden, gilt diese Befreiung einheitlich für alle Gebäudearten.
Was bedeutet das für deine Photovoltaik Steuererklärung? Wenn deine PV-Anlage einkommensteuerfrei ist, musst du in der Einkommensteuererklärung keine Angaben zur Anlage machen. Weder Einnahmen noch Ausgaben. Du brauchst auch keine Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) mehr abgeben.
Das bedeutet: Kein Papierkrieg mehr, keine Nachweise, keine Berechnungen.
Was gilt bei der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %, wenn die Anlage:
- auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird,
- eine Bruttoleistung von maximal 30 kWp hat und
- vollständig nach dem 1.1.2023 installiert wurde.
Das bedeutet: Du musst keine Mehrwertsteuer für Solaranlage, Wechselrichter oder Speicher mehr zahlen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch für die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch muss keine Umsatzsteuer mehr abgeführt werden, wenn du die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik nutzt.
Muss man sich beim Finanzamt melden?
Früher musste man nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Seit dem 1.1.2023 gilt:
Wenn deine Anlage die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt und du keine weiteren unternehmerischen Tätigkeiten ausübst, musst du dich nicht mehr aktiv beim Finanzamt melden.
Das gilt besonders dann, wenn du die Anlage ab 2023 neu in Betrieb genommen hast. In begründeten Einzelfällen kann das Finanzamt trotzdem eine Meldung verlangen.
Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Wer mit seiner Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeist, gilt grundsätzlich als Unternehmer. Deshalb ist die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung wichtig für die Photovoltaik Steuererklärung.
Kleinunternehmerregelung für PV-Anlagen:
- Gilt bei Umsätzen unter 22.000 € im ersten Jahr und unter 50.000 € im Folgejahr
- Keine Umsatzsteuer auf Einnahmen
- Kein Vorsteuerabzug möglich
Regelbesteuerung für PV-Anlagen:
- Umsatzsteuer wird erhoben und abgeführt
- Vorsteuer aus Anschaffungskosten kann geltend gemacht werden
- 5 Jahre Bindung an diese Entscheidung
Achtung: Wer 2022 oder früher eine PV-Anlage gekauft hat und sich damals gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, kann erst nach fünf Jahren wechseln.
Was du heute noch in der Photovoltaik Steuererklärung angeben musst
Dank der neuen Gesetze wurde die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen stark vereinfacht. Wenn deine PV-Anlage bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. max. 30 kWp Leistung, Inbetriebnahme ab 2022, keine weiteren gewerblichen Aktivitäten), musst du in der Steuererklärung nichts mehr angeben.
Keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer, kein Papierkram. Das ist ein echter Fortschritt für alle, die mit Sonnenstrom nicht reich werden wollen, sondern einfach ihren eigenen Beitrag zur Energiewende leisten.
naturwaerme-Tipp: Du planst, eine Photovoltaikanlage zu installieren oder hast Fragen zur PV-Anlage und deiner Photovoltaik Steuererklärung? Dann sprich mit uns. Wir beraten dich ehrlich, fachkundig und ganz ohne Fachchinesisch. Gemeinsam machen wir dein Dach zum Kraftwerk.


